Bevor Sie einen kostspieligen Gerichtsstreit führen, aufgrund Ihrer Meinung nach “fehlerhaften” Gutachten oder einer zu niedrigen / hohen Einschätzung des Verkehrswertes, sollten Sie uns das Gutachten zur Plausibilitätsprüfung/Anfechtbarkeit überlassen. Das erspart Ihnen erfahrungsgemäß viel Geld und Kopfschmerzen.
Ein erstes Telefonat, kann hierbei schon für Klarheit sorgen. Rufen sie uns an unter +49 (0) 3581 649221 und vereinbaren sie noch heute ein unverbindliches Kennenlerngespräch.
Wenn es darum geht, objektiv und unabhängig ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück zu bewerten, ist die Tätigkeit eines Immobiliengutachters gefragt. Er ermittelt dabei den Wert einer Immobilie professionell nach den gesetzlich sowie fachlich vorgegebenen Methoden. Dadurch ist er auch in der Lage, den aktuellen Zustand einer Immobilie fachgerecht zu beurteilen.
Ein Immobiliengutachten wird oft bei Gericht, Behörden oder für Banken benötigt.
GEEIGNET FÜR:
Rufen sie uns an unter +49 (0) 3581 649221 und vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Kennenlerngespräch.
Rufen sie uns an unter +49 (0) 3581 649221 und vereinbaren sie noch heute ein unverbindliches Kennenlerngespräch.
Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB für gerichtliche & außergerichtliche Auseinandersetzungen. Bei einem ausführlichen Verkehrswertgutachten im Sinne des §194 BauGB, handelt es sich um eine mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung begründete Schätzung des Marktwerts Ihrer Immobilie.
Zwingend notwendig für alle Fälle in denen eine rechtliche Auseinandersetzung nicht mehr zu vermeiden ist, z.B. wenn das Finanzamt eine zu hohe Ansetzung des Immobilienwertes vornimmt, was eine direkte Auswirkung auf die Erbschaftssteuer nach sich zieht. In diesem Fall ist ein ausführliches Verkehrswertgutachten unumgänglich. Beleihung einer Immobilie (wenn Ihre Bank auf einem Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB besteht). Finanzamt – für die steuerliche Abschreibung des Gebäudeanteils am Kaufpreis (Aufteilung in Boden- und Gebäudeanteil erforderlich). In vielen Fällen setzt das Finanzamt, aber auch Ihr Steuerberater den Bodenwert im Verhältnis zum Gebäudewert falsch – sprich zu hoch - an. Damit verlieren Sie viel Geld.
Betreuungsverfahren – Betreuer und/oder Gericht benötigen bei Grundstücksveräußerung ein Verkehrswertgutachten. Nachlassverfahren – Nachlassverwalter und/oder Gericht benötigen ein Verkehrswertgutachten. Erbschafts- und Schenkungssteuer zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts. Ehescheidung / Zugewinnausgleich. Zwangsversteigerung. Erbauseinandersetzungen. etc. Immobilien für Käufer.
Leistungsumfang:
Vereinbaren sie einen termin +49 (0) 3581 649221
Schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir melden uns schnellstmöglich und vereinbaren einen Termin mit Ihnen, um Ihre Fragen, Wünsche oder Probleme mit Ihnen zu besprechen.
Peterstr. 2
02826 Görlitz
Fon: +49 (0) 3581 649221
Mobil: +49 (0) 170 - 430 62 07
Montag - Freitag
10:00 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:30 Uhr
Freitags nachmittags geschlossen!