Energieausweis
Ab dem 1. Juli 2008 war es soweit. Ab diesem Tage dürfen potentielle Käufer und Mieter von älteren Wohnungen und Wohnhäusern den Energiepass verlangen. Um Sie dabei im eigenen Interesse sowie auch bei Erklärungen gegenüber Ihren Kunden nicht ganz unwissend zu lassen, sind in einigen Punkten die wichtigen Eckdaten der neuen Regelung einmal zusammengefasst.
- Der Energiepass oder Energieausweis ist Pflicht für jedes Gebäude das Baujahr 1965 oder älter ist. Für alle neueren Wohngebäude beginnt diese Pflicht ab dem 1. Januar 2009. Laut § 16 Abs. 4 der Energieeinsparverordnung sind Baudenkmäler jedoch von dieser Regelung ausgeschlossen.
- Die Auswahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen kann mit einer Ausnahme immer erfolgen. Die Ausnahme bilden Objekte mit einem Baujahr vor 1977. Bei diesen Gebäuden kann auch die Erstellung eines Verbrauchsausweises noch bis zum 1. Oktober 2008 erfolgen.
- Von einem Energieausweis wird nach der Energieeinsparverordnung auch eine Empfehlung zur Verbesserung der Energieeffizient gefordert. Seien Sie also vorsichtig bei Anbietern, die Ihnen die Erstellung des Energiepasses über das Internet anbieten. Sofern das Objekt nicht durch den Ersteller besichtigt wurde, kann der Energieausweis unter Umständen als ungültig erklärt werden.
- Energieausweise, die vor einigen Jahren als Sächsische Energiepässe erstellt und zu dieser Zeit auch gefördert wurden sind nach Aussageder DENA auch weiterhin gültig. Die Gültigkeit eines Energiepasses beträgt 10 Jahre gerechnet ab dem Datum der Erstellung.
- Der Energieausweis ist dem potentiellen Mieter oder Käufer auf Verlangen zugänglich zu machen. Für die Nichteinhaltung dieser Verordnung droht der Gesetzgeber mit Bußgeldern.
Weitere Fragen beantwortet gern und steht Ihnen natürlich auch bei der Erstellung der Energiepässe als TÜV geprüfter Energieberater mit BAFA und DENA Zulassung das Sachverständigenbüro aus Görlitz zur Verfügung.

02826 Görlitz, Krischelstraße 14, Tel.: 03581 – 66 19 75